Aus Sicht des NABU Wuppertal und in der Zusammenschau der bisherigen Untersuchungsergebnisse wird die Aufstellung des Bebauungsplans 1203 in seinen Eingriffsfolgen als zum Teil erheblich gesehen.
Insbesondere die Eingriffe in die Schutzgüter Wasser und Klima sind als erheblich zu beurteilen und schließen aus diesem Grund eine weitere Planung bereits aus. V.a. im Hinblick auf das Schutzgut Wasser wird, wie sich aus den bisherigen Unterlagen ergibt, keine eindeutige Beantwortung relevanter Fragestellungen möglich sein. Der Schutz des Quellbereichs ist damit nicht sichergestellt bzw. können negative Folgen nicht ausgeschlossen werden.
Im Wesentlichen schließen wir uns hier auch den hohen und umfangreichen Forderungen der UWB im Nachgang an das hydrogeologische Gutachten des Büro BGU (2022) an (vgl. Anmerkungen v. 15.11.2022), wobei auch die Schlussfolgerungen dieses Gutachtens Beachtung finden müssen.
In Abweichung zur Anlage 06 (URUP) sehen wir zudem den Eingriff in das Schutzgut Klima als erheblich an, wie in Kap. 3 dargelegt.
Zahlreiche weitere Defizite haben sich in den vergangen 12 Jahren und im Planungsverlauf bereits ergeben, die im Kontext der festgestellten Wertigkeit des Geltungsbereichs abgestellt werden müssen.
Aus diesen Gründen spricht sich der NABU Wuppertal unbedingt gegen eine Weiterverfolgung der Bebauungsplanung aus.
NABU-Stellungnahme „An den Friedhöfen“
von
Schlagwörter:
Schreibe einen Kommentar