Auf der Seite der Landesplanung NRW findet sich auf der Seite
https://landesplanung.nrw.de/ovg-urteil-zur-1-aenderung-des-landesentwicklungsplans-nrw
eine Aufstellung was nach dem Urteil des OVG Münsters jetzt gilt.
Und das ist für uns besonders relevant: die gesamte Wuppertaler „Potenzialflächen-Analyse“ ist somit obsolet. Es darf nach dem Stand der derzeitigen Rechtssprechung und Gesetzeslage nichts mehr im Freiraum „entwickelt“ werden.
Diese Synopse liegt seit dem 27. Mai 2024 vor.
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